Kostenübernahme

1 ) Gesetzlich Versicherte

Ich arbeite im Rahmen einer KV-Zulassung. Die Kosten für Ihre Behandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

2) Privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler

Ich rechne mit privaten Versicherungen und Beihilfestellen nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen) ab.

Wenn Sie selber zahlen und keine Erstattung beantragen möchten oder können, schließe ich mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ebenfalls nach GOP ab.